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Das Beratungsverständnis der DGfB können Sie hier herunterladen (PDF, 74kb).
Die Entwicklung eines gemeinsamen Beratungsverständnisses
dient dem Ziel der fachlichen Fundierung und Qualitätssicherung
von Beratung. Dies soll die Profilbildung fördern und den Verbraucherschutz
garantieren.
Zur Gewährleistung gemeinsamer Standards wird hier ein allgemein
anwendbares Beratungsverständnis formuliert. Dies schließt
Spezialisierungen und Schwerpunktsetzungen in unterschiedlichen
Tätigkeitsfeldern nicht aus.
Das Beratungsverständnis ist Ausdruck der Gemeinsamkeit und
der Verschiedenheit der dieses Verständnis tragenden Organisationen
und Verbände. Es umfasst somit unterschiedlichste Professionen,
Tätigkeitsfelder, Aufgaben, Konzepte und Interventionsformen.
Dabei wird davon ausgegangen, dass unterschiedliche Professionen
und Institutionen im Hinblick auf die Ratsuchenden kooperieren.
1. Fachverständnis
Beratung kann sich sowohl auf Personen und Gruppen in ihren lebens-
und arbeitsweltlichen Bezügen als auch auf Organisationen beziehen.
Sie befasst sich auf einer theoriegeleiteten Grundlage mit unterschiedlichen
Entwicklungsaufgaben und multifaktoriell bestimmten Problem- und
Konfliktsituationen. Sie stellt sich Anforderungen aus den Bereichen
von Erziehung und Bildung, Sozial- und Gemeinwesen, Arbeit und Beruf,
Wohnen und Freizeit, Gesundheit und Wohlbefinden, Ökologie
und Technik, Pflege und Rehabilitation, Ökonomie und Politik
sowie des Rechts, wie sie in den unterschiedlichen Sozialgesetzen,
vor allem im SGB VIII und SGB XII formuliert sind.
Diesem Beratungsverständnis liegt ein sozialwissenschaftlich
und interdisziplinär fundiertes Handlungskonzept zu Grunde,
das tätigkeitsfeld- und aufgabenspezifisch ausdifferenziert
wird. Deshalb ist Kooperation und Vernetzung unterschiedlicher Berufsgruppen
und Einrichtungen notwendiger Bestandteil der Beratungstätigkeit.
Beratung ist subjekt-, aufgaben- und kontextbezogen. Sie ist eingebettet
in institutionelle, rechtliche, ökonomische und berufsethische
Rahmenbedingungen, innerhalb derer die anstehenden Aufgaben, Probleme
und Konflikte dialogisch bearbeitet und geklärt werden. Ein
Ergebnis des Beratungsprozesses ist nur kooperativ erreichbar.
Beratung ist eine personen- und strukturbezogene soziale Dienstleistung.
Sie setzt somit eine gemeinsame Anstrengung und Leistung aller Beteiligten
(BeraterIn / Beratene und ggf. Kostenträger) und klare Zielvereinbarungen
voraus.
Beratung grenzt sich von anderen professionellen Interventionsformen
ab. Beispiele sind: Die Informationsvermittlung in der Medizin,
das Case Management in der Sozialen Arbeit oder die handlungsanleitende
Beratung bei der Gewährung von materiellen Leistungen in der
Sozialhilfe, die Rechtsberatung und die Psychotherapie (heilkundliche
Behandlungen entsprechend PsychThG und HPG).
Abhängig von den zu bewältigenden Anforderungen, Problemlagen
und Krisensituationen, in denen sich die Ratsuchenden befinden,
kann Beratung Ressourcen aktivieren, gesundheitsfördernd, präventiv,
kurativ oder rehabilitativ sein.
2. Tätigkeitsfelder und Aufgaben von Beratung
Beratung geschieht in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern
und ganz unterschiedlichen Einrichtungen und Unternehmen. In speziellen
Beratungsinstitutionen (öffentliche oder freie Trägerschaft)
oder in selbständigen Praxen bzw. multiprofessionellen Praxengemeinschaften
wird sie durch einzelne BeraterInnen oder in Teams von mehreren
BeraterInnen durchgeführt.
Die Tätigkeitsfelder und Aufgabenbereiche von Beratung sind
gekennzeichnet durch:
- unterschiedliche Beratungsfelder und/oder Adressaten (z.B.
Erziehungs-, Partnerschafts-, Familienberatung, Berufsberatung,
Bildungsberatung Schwangerschaftskonfliktberatung, Schülerberatung,
Suchtberatung, Schuldnerberatung)
- unterschiedliche Beratungsansätze und Beratungsanliegen
(z.B. psychologische und psychosoziale, sozialpädagogische
und sozialarbeiterische, pädagogisch - edukative, gemeinwesen-
und gemeindeorientierte, betriebliche und personalentwickelnde,
sozialökologische, seelsorgerische oder gesundheitsbezogene
Ansätze, Anliegen und Aufgaben)
- unterschiedliche Beratungskonstellationen und -settings (z.B.
Einzel-, Paar-, Familien-, Gruppen-, Teamberatung)
Auf der Grundlage einer professionellen Beratungsbeziehung fördern
die Beratungsfachkräfte das verantwortungsvolle Handeln einzelner
Personen und Gruppen in individuellen, partnerschaftlichen, familialen,
beruflichen, sozialen, kulturellen, organisatorischen, ökologischen
und gesellschaftlichen Kontexten.
3. Vertrauensverhältnis und Beratungsbeziehung
Beratung erfolgt auf der Grundlage eines rechtlich geschützten
Vertrauensverhältnisses (Schutz des Privatgeheimnisses und
Datenschutz). Die Vertrauensbeziehung zwischen BeraterIn und Ratsuchenden
ist durch entsprechende gesellschaftliche Regelungen besser als
bisher zu schützen. Die Einräumung des Zeugnisverweigerungsrechts
für alle Berater und Beraterinnen ist ein unerlässlicher
Bestandteil zur vollständigen Sicherung des Vertrauensverhältnisses.
Die berufs- und beratungsrechtlichen Kenntnisse sind integrale Bestandteile
des fachlichen Handelns.
Die Fachkräfte sind verpflichtet, mit in der Beratungsbeziehung
entstehenden Abhängigkeiten sorgsam umzugehen. Die fortlaufende
Analyse der Beziehungen, Verhaltensweisen und Interaktionen im Beratungsprozess
sind wesentlicher Bestandteil der Beratung.
4. Wert- und Zielorientierung
Die Beratung wird in persönlicher, sozialer und rechtsstaatlicher
Verantwortung ausgeübt und orientiert sich handlungsleitend
am Schutz der Menschenwürde und an berufsethischen Standards.
Sie unterstützt emanzipatorische Prozesse und Partizipation
und deckt Spannungsfelder, Machtverhältnisse, Konflikte und
Abhängigkeiten in unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsbereichen
auf. Dabei werden insbesondere auch geschlechts-, generationen-
und kulturspezifische Aspekte berücksichtigt. Ratsuchende werden
bei der Reflexion von Erfahrungen und Erlebenszusammenhängen
unterstützt, was ein Bewusstsein für die persönlichen,
zwischenmenschlichen und gesellschaftlichen Anforderungen, Probleme
und Konflikte entwickelt. Fragen zur persönlichen Identitätsbildung
und zur Entwicklung von Sinnperspektiven finden hier ebenso Platz
wie die Bearbeitung konkreter Belastungssituationen.
In dem dialogisch gestalteten Prozess, der auf die Entwicklung von
Handlungskompetenzen, auf die Klärung, die Be- und Verarbeitung
von Emotionen und auf die Veränderung problemverursachender
struktureller Verhältnisse gerichtet ist,
- sollen erreichbare Ziele definiert und reflektierte Entscheidungen
gefällt werden,
- sollen Handlungspläne entworfen werden, die den Bedürfnissen,
Interessen und Fähigkeiten des Individuums, der Gruppe oder
Organisation entsprechen,
- sollen persönliche, soziale, Organisations- oder Umweltressourcen
identifiziert und genutzt werden, um dadurch selbst gesteckte
Ziele erreichen oder Aufgaben gerecht werden zu können und
- soll eine Unterstützung gegeben werden beim Umgang mit
nicht behebbaren / auflösbaren Belastungen.
Das Ziel der Beratung ist in der Regel erreicht, wenn die Beratenen
Entscheidungen und Problembewältigungswege gefunden haben,
die sie bewusst und eigenverantwortlich in ihren Bezügen umsetzen
können. Hierzu gehört auch, dass Selbsthilfepotentiale
und soziale Ressourcen in lebensweltlichen (Familie, Nachbarschaft,
Gemeinwesen und Gesellschaft) und arbeitsweltlichen (Team, Organisation
und Institution) Bezügen erschlossen werden.
5. Standards für die Qualifikation von Beratungsfachkräften
Professionell zu verantwortende Beratung wird durch die Beraterpersönlichkeit,
das wissenschaftlich fundierte Handlungskonzept und eine standardgemäße,
d.h. wissenschaftlich fundierte Qualifikation entwickelt und gesichert.
Inhalte der Ausbildung bzw. Weiterbildung sind:
- Theorie und Methodik von kontextgebundener Einzel- und Gruppenberatung,
differentielle Diagnostik, Entwicklungs- und Hilfeplanung und
Verfahren der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
- dokumentierte, eigenständig durchgeführte Beratungspraxis,
die konzeptgebunden (selbst-) evaluiert wird
- dokumentierte und (selbst-)evaluierte Praxis von Vernetzung
und Kooperation bzw. Teamteilnahme in interdisziplinären
Zusammenhängen und in Beratungseinrichtungen / Institutionen
- Praxisreflexion / Supervision einzeln und in Gruppen
- kollegial gestaltete Supervision
- Persönlichkeitsbildung (einzeln und in der Gruppe)
- Selbst- und Fremdwahrnehmung (Selbsterfahrung und -reflexion)
Eingangsvoraussetzung für eine wissenschaftlich fundierte
Aus- und Weiterbildung in Beratung ist in der Regel ein Hochschulabschluss
in den für das Arbeitsfeld relevanten Bereichen (Universität
/ Fachhochschule). Ausnahmeregelungen sind für andere Fachkräfte
mit einschlägigen Berufserfahrungen durch Zulassungsprüfungen
nach einem festgelegten Kriterienkatalog möglich. Die persönliche
Eignung wird gesondert festgestellt.
Für langjährig erfahrene Berater und Beraterinnen in oben
angegebenen Beratungsfeldern und Beratungsfunktionen sind Übergangsregelungen
für die weitere Berufsausübung zu schaffen. Bei notwendig
werdenden Umschulungen und Weiterbildungen ist dies einvernehmlich
mit dem Anstellungsträger zu regeln.
6. Wissenschaftliche Fundierung der Beratungskonzepte
Professionelle Beratung wird durch ein interdisziplinär entwickeltes
und wissenschaftlich fundiertes Handlungskonzept geprägt. Sie
wird tätigkeitsfeld- und aufgabenspezifisch ausdifferenziert.
Unterschiedliche Beratungskonzepte werden von einschlägigen
Ausbildungsstätten auf der Grundlage unterschiedlicher theoretisch
und empirisch fundierter Erkenntnisse und methodischer Zugänge
der Prävention/Gesundheitsförderung, Intervention und
Rehabilitation entwickelt.
Die Konzept- und Methodenvielfalt wissenschaftlicher Beratung erfordert
in einem professionellen Anspruch des beruflichen Handelns ein theoretisch
begründetes und für die Ratsuchenden und Nutzer transparentes
und evaluiertes Arbeitskonzept.
7. Beratungswissen / Expertenwissen
Beratung setzt persönliche, soziale und fachliche Identität
und Handlungskompetenz des/der Beratenden voraus. Je nach Aufgabenstellung
und Kontext, Anwendungs- oder Tätigkeitsfeld werden persönliche
Erfahrungen und subjektiv geprägte Sichtweisen und Erlebenszusammenhänge
der Beratenen auf der Grundlage theoretisch fundierten Beratungswissens
reflektiert. Hierzu sind insbesondere auch kommunikative und problemlösungsorientierte
Kompetenzen erforderlich. Ergänzend wird bei entsprechenden
Fragestellungen fachlich fundiertes Wissen (Informationen) vermittelt
und wissenschaftlich fundierte Erklärungen herangezogen. Auf
diese Weise sollen bestimmte Aufgaben und Anforderungen, Probleme
und Konflikte oder phasentypische Situationen besser beurteilt und
bewertet werden können. Je nach Tätigkeitsfeld und Kontext
kann sich das Wissen auf Bereiche der Psychologie, der Soziologie,
der Erziehungswissenschaft und Pädagogik, der Sozialarbeit,
Theologie, der Pflege, des Rechts, der Ökonomie, der Betriebswirtschaft,
der Medizin, der Psychiatrie etc. beziehen.
Expertenwissen kann durch den Berater/die Beraterin selbst oder
in interdisziplinärer Kooperation mit entsprechenden Fachkräften
in den Beratungsprozess eingebracht werden.
8. Qualitätssicherung und Evaluation
Wissenschaftlich qualifizierte BeraterInnen üben ihre Tätigkeit
im Rahmen eines systematisierten, theoretisch und methodisch fundierten
Konzeptes aus. Sie reflektieren Planung, Umsetzung und Auswertung
des beruflichen Handelns in den konzeptgebundenen Zusammenhängen.
So soll das theoretisch und methodisch geprägte Handeln intersubjektiv
überprüfbar sein und somit der Beliebigkeit von Handlungsweisen
entgegenwirken. Voraussetzung ist eine für NutzerInnen verständliche
Darstellung des Konzepts und Transparenz der angewandten Methoden
und Verfahren.
Zur Sicherung des fachlichen Handelns (Prozessqualität) dienen
die professionell angewandten Verfahren konzeptgebundener Qualitätssicherung,
Fallbesprechungen im multidisziplinären Team oder im kollegialen
Verbund der Einzelpraxis, Supervision, Fort- und Weiterbildung.
Zu den Methoden der Selbstevaluation zählen: status- und prozessbegleitende
Diagnostik, Wirkungsanalysen und Verfahren zur prozessbegleitenden
Dokumentation, Reflexion und (Selbst-) Evaluation von Beratungskontakten.
Wirkungsanalysen und die Überprüfung von Ergebnisqualität
wird als gemeinsame Leistung von BeraterIn, KlientIn und ggf. Kostenträger
verstanden.
Als weitere qualitätssichernde Maßnahme haben die Beratenen
bei Unklarheiten und Unzufriedenheit die Möglichkeit, Beschwerde
einzulegen. Dies gilt auch im Sinne des Verbraucherschutzes bei
Übereilung und wirtschaftlicher Übervorteilung sowie bei
missbräuchlicher Anwendung von Techniken, mit denen Bewusstsein,
Psyche und Persönlichkeit manipuliert werden können
9. Organisation
Zur Entwicklung und Umsetzung des hier formulierten Beratungsverständnisses
und der aufgeführten Standards wird eine Gesellschaft gegründet.
Das Grundsatzpapier „Psychosoziales Beratungsverständnis“
wurde durch das offene Forum „Arbeitsgemeinschaft Beratungswesen“
– die Quellorganisation der DGfB – in einem breiten
Diskurs entwickelt und am 19.06.2003 verabschiedet. Alle Gründungsmitglieder
der DGfB haben dieses Grundsatzpapier durch Beschlüsse ihrer
Organe ratifiziert. Ohne diese formelle Ratifizierung war eine
Gründungsmitgliedschaft in der DGfB nicht möglich. Das
Grundsatzpapier haben für die Arbeitsgemeinschaft Beratungswesen
erarbeitet: Sofia Bengel, Dr. Notker Klann, Hubert Kötter,
Anni Michelmann, Dr. Florian Moeser-Jantke, Prof. Dr. Frank Nestmann,
Karl-Walter Pfeifer, Dr. Wolfgang Rechtien, Prof. Ursula Straumann.
Die „Arbeitsgemeinschaft Beratungswesen“ insgesamt
wurde über Jahre hinweg erfolgreich moderiert und koordiniert
durch Karl-Otto Hentze.
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