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EQR und DQR – Informationen


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Was ist der Deutsche Qualifikationsrahmen und wo kann ich mich darüber informieren?

Die gute Nachricht zuerst: Sie können sich in ein bis zwei Stunden einen guten Überblick über den Deutschen Qualifikationsrahmen verschaffen. Nehmen Sie sich etwas Zeit und beschäftigen Sie sich mit dem ausführlichen und sehr gut lesbaren offiziellen Informationsangebot zum Deutschen Qualifikationsrahmen. Alles Notwendige und Wissenswerte finden Sie auf der Website www.dqr.de, die wir Ihnen als wichtigste Informationsquelle dringend ans Herz legen!

Dort befindet sich auch dieses Einführungsvideo:

Eine knappe erste Information finden Sie auch in der DGfB-Kurzinfo zum Qualifikationsrahmen Beratung:

 

Was ist der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR)?

Der Deutsche Qualifikationsrahmen ist die „Übersetzung“ des Europäischen Qualifikationsrahmens für Deutschland. Er ist bereits seit 2013 in Kraft. Der DQR ordnet die Ergebnisse von Bildungsprozessen (also die erworbenen Kompetenzen) acht im Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) festgelegten Kompetenzniveaus zu. Eine Beschreibung der Kompetenzniveaus finden Sie hier.

Zuständig für die Entwicklung des DQR sind das Bundesbildungsministerium BMBF und die Kultusministerkonferenz KMK.

Wozu ist der DQR gut?

Der DQR macht erworbene Qualifikationen durch die Zuordnung von Qualifikationen zu Kompetenzniveaus miteinander vergleichbar: Eine bestandene Meisterprüfung wird z.B. genauso wie der Bachelor-Abschluss eines Hochschulabsolventen dem Kompetenzniveau 6 zugeordnet. Damit werden Qualifikationen, die in unterschiedlichen Bildungsprozessen erworben sind, vergleichbar und in ganz Europa vermittelbar. Das Niveau der erworbenen Kompetenz wird in Abschlusszeugnissen bescheinigt. Die Kompetenzniveaus sind für die ganze EU einheitlich. Da die notwendigen Kompetenzen in unterschiedlichen Fach- und Tätigkeitsbereichen sehr unterschiedlich sind, müssen für alle Berufe und Fachbereiche die Kompetenzen konkret beschrieben werden, die den verschiedenen Kompetenzniveaus zugeordnet werden.

Das hat Folgen für die verschiedenen Akteure. Am Beispiel der Profession „Beratung“ bedeutet das z.B.:

  • qualifizierte Berater_innen können ein Zertifikat vorweisen, das ihnen bescheinigt, dass sie über Beratungskompetenzen z.B. auf dem Niveau 6, 7 oder 8 verfügen. Dieses Zertifikat können sie Ratsuchenden, Auftraggebern und Arbeitgebern vorlegen, um ihr Kompetenzniveau nachzuweisen und sich so für Auftraggeber usw. attraktiv zu machen. Die für das jeweilige Kompetenzniveau erforderlichen Kompetenzen sind im Qualifikationsrahmen „Beratung“ festgelegt. Berater_innen können sich deutschland- und europaweit auf vergleichbare Aufträge und Stellen bewerben, für die Berater_innen mit Beratungskompetenzen des entsprechenden Kompetenzniveaus gesucht werden.
  • Ratsuchende, Auftraggeber und Arbeitgeber können sich anhand der Einstufung von Beratungskompetenzen leicht orientieren und die Berater_innen wählen, die über die Beratungskompetenz für die gewünschte Beratungsleistung verfügen. Sie brauchen sich nicht mehr damit beschäftigen, auf welchem Weg Beratungskompetenz erworben worden ist, denn sie wissen: Die Kompetenz ist (auf Niveau 6, 7, 8) vorhanden, unabhängig davon, wo und wie ein_e Berater_in sie erworben hat.
  • Weiterbildungsanbieter richten ihre Curricula auf die im Qualifikationsrahmen beschriebenen Kompetenzen aus. Sie bieten Weiterbildungen an, die zum Erwerb von Kompetenzen auf den unterschiedlichen Kompetenzniveaus geeignet sind. Sie bescheinigen ihren Weiterbildungsabsolvent_innen im Abschlusszeugnis das erworbene Kompetenzniveau nach EQR. In der Weiterbildung erworbene Beratungskompetenzen stehen in nichts den z.B. in einem Hochschulstudium erworbenen Beratungskompetenzen des gleichen Kompetenzniveaus nach. Weiterbildungsanbieter können mit anderen Vorteilen als Hochschulen punkten, z.B. mit dem Praxisbezug einer Weiterbildung und der Möglichkeit, sich berufsbegleitend Kompetenz anzueignen, oder auch mit einer spezifischen Beratungsmethodik und -philosophie. Weiterbildungsanbieter und Hochschulen können auch zusammenarbeiten und gemeinsam attraktive Qualifizierungsangebote schaffen.
    Ein weiterer Effekt des DQR Beratung wird darin bestehen, dass Weiterbildungsangebote, so noch nicht geschehen, konsequent auf zu erwerbende überprüfbare Kompetenzen ausgerichtet werden: Am Schluss einer Weiterbildung kommt es darauf an, was ein_e Berater_in nachprüfbar kann.
  • Weiterbildungsteilnehmer_innen genießen nicht nur die Vorteile einer berufsbegleitenden Weiterbildung wie z.B. Praxisbezug, Arbeit in der Gruppe, berufsbegleitende Qualifizierung und vertiefte Einführung in eine bestimmte Beratungsmethodik, sondern erhalten auch noch ein Zertifikat, das die Gleichwertigkeit ihrer in der Weiterbildung erworbenen Kompetenz mit der an einer Hochschule erworbenen Kompetenz bestätigt. Auf lange Sicht können Personen sich auch selbst ihr Entwicklungsprogramm zusammenstellen und je nach Interesse und Bedarf an Weiterbildungsmodulen unterschiedlicher Anbieter teilnehmen. Ein z.B. modulweiser Wechsel zwischen unterschiedlichen Weiterbildungen kann aus verschiedenen Gründen angebracht und sinnvoll sein. Voraussetzung hierfür ist eine sinnvolle Abstimmung der Angebote von Weiterbildungen und Studiengängen.

 

Was ist zu tun?

  1. Entwicklung eines Kompetenzmodells. Damit der DQR funktioniert, müssen die Kompetenzen konkret beschrieben und den Kompetenzniveaus zugeordnet werden. Dies ist für die Profession „Beratung“ noch nicht geschehen. Sobald das Kompetenzmodell erarbeitet ist, werden die Kompetenzen den Kompetenzniveaus zugeordnet. Die zuständigen Gremien überlassen die Entwicklung der Kompetenzbeschreibungen den gesellschaftlichen Akteuren (also für Beratung z.B. der DGfB oder anderen Akteuren, die sich dieser Aufgabe annehmen) und nehmen die Zuordnung dann mit ihnen zusammen vor. (Wer die zuständigen Gremien sind, erfahren Sie auf der Seite mit den FAQs).
  2. Entwicklung von Wegen zur Kompetenzerfassung. Um eine_r Berater_in auch Kompetenzen auf einem bestimmten Niveau bescheinigen zu können, müssen die Kompetenzen auch nachgewiesen werden. Das heißt, es muss Prüfverfahren geben, in denen festgestellt werden kann, über welche Beratungskompetenzen ein_e Berater_in tatsächlich verfügt. Dies ist eine anspruchsvolle Angabe, da es nicht alleine darum geht, Wissen abzuprüfen, sondern Handlungskompetenzen im Handeln zu beobachten und zu bewerten. Im Bereich der Beratungsweiterbildung wird es letztendlich die Aufgabe der Weiterbildungsanbieter sein, die Kompetenzen ihrer Absolvent_innen zu prüfen und zu bescheinigen.
  3. Einrichtung von Institutionen/Strukturen zur Zertifizierung von Qualifikationen. Es gibt keine zentrale Stelle für die Zertifizierung von Qualifikationen aller Art. Weiterbildungsinstitute können nicht von sich aus Kompetenzen auf einem bestimmten EQR-Niveau zertifizieren. Sie brauchen dafür eine Autorisierung oder ein Zertifikat. Für die professionelle Beratung müssen geeignete Strukturen geschaffen werden, d.h. Institutionen und Verfahrensweisen für diese Autorisierung/Zertifizierung müssen festgelegt und von der für den DQR zuständigen Bund-Länder-Koordinierungsstelle bestätigt werden.

Was ist bereits geschehen?

Für die sogenannte formale (d.h., staatlich geregelte) Bildung ist die Zuordnung zu Kompetenzniveaus bereits erledigt: Abschlüsse, die im Rahmen des staatlich regulierten Bildungssystems (also an Hochschulen, Schulen, Einrichtungen der Berufsausbildung) erworben worden sind, sind schon jetzt den Stufen des DQR zugeordnet. Schon jetzt wird das EQR-Niveau der erworbenen Kompetenzen auf Abschlusszeugnissen der beruflichen Bildung und Hochschulzeugnissen bescheinigt.

Neben den formalen Bildungsprozessen gibt es strukturierte Weiterbildungsprozesse, die aber nicht staatlich geregelt sind. Dazu gehören auch die Beratungsweiterbildungen. Dieser Bereich zählt zur sogenannten nicht-formalen Bildung.

Außerdem erwerben Menschen Kompetenzen auch außerhalb strukturierter Bildungsprozesse, z.B. im Rahmen ihrer Erziehung und durch Erfahrung. Dies ist der Bereich der informellen Bildung.

Beratungskompetenz kann man auf unterschiedlichen Wegen erwerben. Ein_e Berater_in kann sich qualifizieren durch die Teilnahme an einem Beratungsstudiengang einer Hochschule (formale Bildung), durch die Teilnahme an einer Weiterbildung (nicht-formale Bildung) und natürlich auch durch persönliche Erfahrung (informelle Bildung). – Der DQR schreibt nicht vor, auf welchem Weg z.B. Beratungskompetenz erworben werden soll. Wenn durch ein gültiges Kompetenzmodell Einigkeit über die zu erwerbenden Kompetenzen für die verschiedenen Niveaus hergestellt ist, können diese auf unterschiedlichste Weise, auch durch die Kombination von formalen, nicht-formalen und informellen Bildungsprozessen, erworben werden. Am Ende sollen die erworbenen Kompetenzen jedoch nachgewiesen und einem Kompetenzniveau zugeordnet werden.

Für Ergebnisse der nicht-formalen und informellen Bildung steht noch nicht fest, wie sie den Kompetenzniveaus zugeordnet werden können. Eine Expertenarbeitsgruppe kümmert sich zurzeit darum, die Regeln der Zuordnung festzulegen. Hier finden Sie mehr zu den Zuordnungsverfahren. Die Zuordnung im Bereich der formalen Bildung wird außerdem im DQR-Handbuch detailliert beschrieben. Es ist anzunehmen, dass der Prozess der Zuordnung der Kompetenzen im Bereich der nicht-formalen Bildung sich auch daran orientieren wird.

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